Die Welt kann manchmal sehr klein sein. Vor allem wenn es um die Anwendung von Paragraphen, Gesetzen und Vorschriften geht. Besonders gerne wird ja in Deutschland über dieses Thema gemeckert, heute beschäftigt mich jedoch ein Beispiel aus der Schweiz. Die drohende Schließung des Radiosenders Energy Zürich, dem in Kürze die Sendelizenz für UKW entzogen werden soll. Da ich mich selbst zu den Hörern zähle, bin ich maßlos entsetzt und enttäuscht über diese Entscheidung. Nicht weil ich die rechtliche Lage anders einschätze, sondern ganz einfach weil den Sender mehr und vor allem junge Menschen hören. Das Programm ist abwechslungsreich und interessant und verdient im Vergleich zu lokalen Trauerspielen wie YouFM (*würg*), BigFM, HR3 und FFH das Prädikat wertvoll. Ganz einfach weil nicht konstant dieselbe langweilige Mainstream-Scheiße gespielt wird. Wer mal einen Monat YouFM gehört hat weiß was ich meine. Aber das ist ein anderes Thema. Bleiben wir beim Zürcher Fall.
Über das Internet und in Form von Unterschriften-Aktionen haben sich Hörer wie Künstler für einen Erhalt des Senders eingesetzt. Schweizer Stars komponierten zudem den Song Stahn Uf, der bereits nach kurzer Zeit in die Schweizer Online-Charts schaffte. Genützt hat das Engagement dennoch nichts. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Ende 2008 beschlossene Neuregelung der Konzessionen durchgewunken. Eine politische Entscheidung und – das sieht man an den zahlreichen Unterstützern des Protests – keine von Hörern forcierte. Was gut und was hörbar ist, entscheidet also nicht mehr der Hörer. Ein Gutes hat die Entscheidung dennoch: die Radiomacher wollen sich nicht unterkriegen lassen und zukünftig auf den digitalen Rundfunk setzen. Ein Projekt, das seit Jahren als „zukunftsweisend“ gefeiert wird, sich aber nie durchgesetzt hat. Vielleicht macht Zürich ja jetzt den Anfang. Ich bin jedenfalls froh, wenn die Idee wirklich klappt, denn auf den Livestream möchte ich nicht verzichten.